Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BEM ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 SGB IX). Der Prozess wird ausgelöst, wenn Mitarbeitende innerhalb von 12 Monaten mindestens 6 Wochen arbeitsunfähig waren. Unsere Expert:innen unterstützen die Koordination des BEM Prozesses und die gemeinsame Gestaltung der Arbeitsumgebung, um die erfolgreiche Integration mit unterschiedlichen Maßnahmen zu gewährleisten. Sprechen Sie uns an!